RUHRGETRIEBE

Whistleblower System

Resist injustice.

Our foundation

Values, responsibility and sustainability

Our Ruhrgetriebe compliance notice system provides a secure communication channel to all employees, business partners, suppliers as well as their employees and other relevant third parties. This is where inquiries or tips on compliance issues can be submitted in confidence.

Recognize. Communicate!

Contact options

Ruhrgetriebe whistleblower system provides various communication channels for reporting possible misconduct by employees.

Telefonisch
Zudem können Sie Meldungen über die folgende  Telefonnummer abgeben: +492087806844
E-Mail

Sie können das Hinweisgeberstelle von Ruhrgetriebe über die folgende E-Mail-Adresse erreichen:

ethical.compliance@ruhrgetriebe.de

Online Meldekanal

Sie können das Hinweisgebersystem

von Ruhrgetriebe über ein mehrsprachiges Kontaktformular erreichen. Dieses System gewährleistet Vertraulichkeit und Sicherheit.

Falls Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgeführt ist, besteht die Möglichkeit, eine Meldung in jeder anderen Sprache abzugeben. Zudem können Sie das Hinweisgebersystem von Ruhrgetriebe auch per E-Mail oder Post in jeder beliebigen Sprache kontaktieren.

Postanschrift / Persönlich

Postanschrift:

Ruhrgetriebe KG

Hinweisgeberstelle

Am Förderturm 29

45472 MĂĽlheim an der Ruhr

 

Persönlich:

Falls Sie einen persönlichen Termin wünschen, senden Sie uns zur Terminvereinbarung vorab eine Email an
ethical.compliance@ruhrgetriebe.de

Submit a report to the whistleblower system

It is recommended that all whistleblowers contact their supervisors or Ruhr Gear’s Compliance organization directly in the event of uncertainty regarding applicable regulations, questions arising, or the perception of non-compliant or disingenuous conduct on the part of an employee of our company or one of our business partners. This openness helps prevent potential small problems from growing into larger issues.

Any person who reports a (suspected) case of suspicion in good faith will not experience any adverse consequences, whether or not the suspicion is ultimately confirmed. Any form of retaliation or discrimination is categorically rejected.

GENERAL INFORMATIONS FOR Whistleblower

Welche Ziele stehen hinter der Implementierung des Hinweisgebersystems?

Wir legen großen Wert auf transparente Kommunikation und ermutigen dazu, offen miteinander zu sprechen. In erster Linie stehen Ihnen hierfür unsere Führungskräfte zur Verfügung. Dennoch können sich Personen, die Hinweise oder Fragen haben, jederzeit auch vertrauensvoll an die Hinweisgeberstelle von Ruhrgetriebe wenden.

 

Wir respektieren die Wünsche von Hinweisgebern, die anonym bleiben möchten und akzeptieren daher auch anonyme Hinweise oder Fragen. Jeder Hinweis wird von uns ernst genommen und gründlich untersucht. Es ist uns wichtig zu betonen, dass keinerlei Benachteiligung von Personen toleriert wird, die uns Hinweise geben, selbst wenn sich die Hinweise im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollten. Die einzige Ausnahme wäre, wenn solche Hinweise eindeutig in diffamierender Absicht abgegeben wurden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass wir keine Möglichkeit haben, Ihre Identität zu ermitteln, es sei denn, Ihre Angaben erlauben Rückschlüsse auf Sie.

FĂĽr welche Zwecke dient das Hinweisgebersystem fĂĽr potenzielle Hinweisgeber?

Mithilfe des Hinweisgebersystems haben Hinweisgeber die Möglichkeit, online Anfragen zu Compliance-Richtlinien und -Fragestellungen an das Unternehmen zu richten. Darüber hinaus können sie auf Sachverhalte hinweisen, die potenzielle Regelverletzungen oder Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltvorschriften) seitens des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter nahelegen. Ebenso können sie Schwächen im Verfahren, bislang unerkannte Risikobereiche oder Optionen zur Verbesserung ansprechen.

Aus welchem Grund ist das System sowohl fĂĽr Anfragen als auch fĂĽr Hinweise anwendbar?

Die Wahrung unserer Integrität und Einhaltung von Regeln betrifft jeden Einzelnen. Regelverletzungen und unehrliche Handlungen können in schwerwiegenden Fällen das gesamte Unternehmen oder individuelle Arbeitsplätze gefährden. Daher ist es die Verantwortung jedes Mitarbeiters, wachsam zu sein, Auffälligkeiten anzusprechen, die auf Regelverletzungen oder unehrliches Verhalten hinweisen, und bei Unsicherheiten über das eigene Verhalten oder das Verhalten der Kollegen um Rat zu fragen.

Was passiert mit meiner Mitteilung oder meinem Hinweis?

Ihre Anfrage oder Ihr Hinweis geht zunächst bei unserer Hinweisgeberstelle  („Fallbetreuer“) ein.

 

Der Fallbetreuer wird zuerst analysieren:

  • ob es sich um eine Anfrage handelt, die unmittelbar beantwortet werden kann. In diesem Fall wird Ihnen die entsprechende Antwort ĂĽber den von Ihnen bevorzugten Kommunikationskanal zugesandt. In einigen Situationen könnte es notwendig sein, dass der Fallbetreuer zusätzliche Fragen stellt, um Ihre Anfrage präzise zu erfassen und zu beantworten.
  • ob es sich um eine Meldung bezĂĽglich möglichem Fehlverhalten, Schwachstellen oder potenziellen Verbesserungen handelt, die weiter untersucht werden muss. Der Fallbetreuer wird gemäß den internen Unternehmensrichtlinien die erforderlichen Schritte fĂĽr eine grĂĽndliche PrĂĽfung einleiten.

 

Bitte beachten Sie, dass die Entgegennahme und Verarbeitung von anonymen Hinweisen in bestimmten Ländern ausschlieĂźlich zulässig ist, wenn es sich speziell um Informationen zu Verstößen gegen interne Rechnungslegungskontrollen, Korruption, Wettbewerbsrecht, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltbelangen handelt (sogenannte “harte Faktoren”). Wenn Ihre Hinweise auf weniger komplexe Angelegenheiten oder sogenannte “weiche Faktoren” abzielen, ist die Bearbeitung eines anonymen Hinweises grundsätzlich nicht möglich.

Welche Sicherheiten habe ich, wenn ich einen Hinweis gebe oder eine Anfrage stelle?

Die Kommunikation ĂĽber das Hinweisgebersystem erfolgt in einer durchgehend verschlĂĽsselten Form, wodurch ein unautorisiertes Eindringen in den Inhalt ausgeschlossen ist.

Bezüglich Ihrer Frage oder Ihres Hinweises stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung: Sie können anonym bleiben oder Ihre Kontaktdaten angeben. Sollten Sie sich für die Anonymität entscheiden, ist eine Identifizierung Ihrer Person nicht möglich, es sei denn, Ihre bereitgestellten Informationen erlauben eine indirekte Zuordnung.

Für den Fall, dass Sie eine persönliche Rückmeldung wünschen, bitten wir Sie, Ihre Kontaktdaten wie Ihren Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Ihre Position im Unternehmen im Text Ihrer Mitteilung anzugeben. In diesem Fall werden Ihre Angaben der zuständigen Stelle im Unternehmen bekannt sein. Die Vertraulichkeit Ihrer Kontaktdaten wird soweit wie rechtlich zulässig gewährleistet.

Wie erhalte ich RĂĽckmeldungen oder Informationen ĂĽber den Fortschritt des Verfahrens?

Nachdem die ĂśberprĂĽfung abgeschlossen ist, wird der zuständige Fallbetreuer Sie ĂĽber die weiteren Schritte informieren, sofern dies umsetzbar ist. Wenn Sie die Option “RĂĽckfrage zulassen” nicht aktivieren, kann leider keine Information an Sie weitergegeben werden.

Kann ich auch Dateien oder Bilder als Teil meines Hinweises ĂĽbermitteln?

Ja, es ist möglich, Ihrem Hinweis oder Ihrer Anfrage Dateien oder Bilder beizufügen.

Werde ich eine Bestätigung über den Eingang meiner Mitteilung erhalten?

Unser Hinweisgebersystem sendet Ihnen unverzüglich eine Bestätigung, sobald Ihre Anfrage oder Ihr Hinweis erfolgreich beim Server eingegangen ist.

Wie gehe ich vor, wenn ich ein persönliches Treffen wünsche?

Falls Sie ein persönliches Treffen wĂĽnschen, markieren Sie bitte das Kästchen “Persönliches Treffen gewĂĽnscht” und setzen Sie auch ein Häkchen bei “RĂĽckfrage zulassen”. Dies ermöglicht dem Fallbetreuer, mit Ihnen in Verbindung zu treten, um die Details abzustimmen. Bitte geben Sie im Eingabefeld kurz an, wo und auf welche Art ein persönliches Treffen mit Ihnen arrangiert werden kann.

Wie wird mit meiner Frage oder meinem Hinweis umgegangen, wenn sie sich auf eine Situation beziehen, in der ich selbst möglicherweise gegen Regeln verstoßen oder unehrlich gehandelt habe?

Falls Ihre Frage oder Ihr Hinweis dazu führen sollte, dass Sie sich selbst in Bezug auf einen Regelverstoß belasten, bedeutet dies nicht, dass Sie vor den angemessenen arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder möglichen strafrechtlichen Auswirkungen geschützt sind. Es ist jedoch möglich, dass der Beitrag, den Sie durch Ihre Informationen zur Aufklärung von Regelverstößen und zur Minimierung von Risiken geleistet haben, bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wird.

Erfolgt eine Speicherung meiner Anfrage oder meines Hinweises?

Ja.

 

Die Mitteilungen, die Sie ĂĽber das Hinweisgebersystem senden, werden gespeichert, ebenso wie eine Bewertung der Relevanz Ihres Hinweises. Zusätzlich erfolgt eine Speicherung der Kommunikation ĂĽber den “Digitalen Briefkasten”, Notizen des Fallbetreuers und etwaige MaĂźnahmen oder Schlussfolgerungen, die im Verlauf der Bearbeitung getroffen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Es ist technisch nicht vorgesehen und erfolgt keine automatisierte Weitergabe der gespeicherten Daten.

 

Erfahren betroffene Mitarbeiter von meiner Anfrage oder meinem Hinweis?

Ja.

 

Dies geschieht sowohl aus rechtlichen Gründen, wenn dies grundsätzlich erforderlich ist, als auch aus Prinzipien der Fairness, da wir eine transparente Kommunikation gegenüber unseren Mitarbeitenden pflegen.

Kann mein Vorgesetzter Zugang zu meiner Anfrage oder meinem Hinweis erhalten, wenn er darauf besteht?

Nein.

 

Sowohl die Empfänger Ihrer Anfrage oder Ihres Hinweises als auch eventuell beteiligte Stellen im Unternehmen, die in den weiteren Bearbeitungsprozess einbezogen werden, sind dazu verpflichtet, strikte Vertraulichkeit zu wahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch darauf, dass Personen, die nicht mit der Bearbeitung beauftragt sind, keinen Zugang zu Ihrer Anfrage, Ihrem Hinweis oder den damit verbundenen Untersuchungsergebnissen haben dürfen.

Kann es aufgrund meiner Anfrage oder meines Hinweises zu Untersuchungen kommen?

Ja.

 

Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, allen gemeldeten Fällen von mutmaßlichen Regelverstößen angemessen nachzugehen. Daher werden bei Hinweisen auf Fehlverhalten, Schwachstellen oder Verbesserungsmöglichkeiten, möglicherweise auch bei Beratungsanfragen, die notwendigen Untersuchungen durchgeführt. Andernfalls würde der Hinweis keine Wirkung zeigen.

Wenn Sie weitere Details zum Sachverhalt angeben oder Dokumente beifügen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass dies möglicherweise dazu führen kann, dass Ihre Identität aufgedeckt wird.

Ist es möglich, dass Dritte wie externe Ermittlungsbehörden Zugang zu meiner Anfrage, meinem Hinweis oder den Ergebnissen weiterer Untersuchungen erhalten?

Ja. 

 

Im Rahmen ihrer Untersuchungsbefugnisse können staatliche Behörden Zugriff auf sämtliche Informationen im Unternehmen erhalten. Sie sind berechtigt, im Zuge von Ermittlungsverfahren aufgrund gerichtlicher Anordnungen die Herausgabe aller relevanten Unterlagen zu einem spezifischen Vorfall zu verlangen und Durchsuchungsmaßnahmen durchzuführen.

Dies schlieĂźt auch die Informationen ein, die im Hinweisgebersystem in Bezug auf einen bestimmten Fall vorhanden sind.

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